Kosten

Die Kosten für tierärztliche Leistungen sind in einer bundesweit einheitlichen Rechtsvorschrift geregelt -der Tierärztlichen Gebührenordnung (GOT). In dieser sind sowohl die Mindestsätze (1-facher Satz) als auch die Höchstsätze festgelegt, die ein Tierarzt bzw. eine Tierärztin für die erbrachten Leistungen verlangen darf. 
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Bundestierärztekammer e.V..
Gerne informiere ich Sie im Vorfeld über die zu erwartenden Kosten. 

Anfahrt

Die Kosten für die Anfahrt zu Ihnen berechnen sich nach § 10 der GOT (Wegegeld) und sind von der gefahrenen Strecke abhängig, d.h. der Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und  der Praxisadresse (Gassenäcker 11 in Geltendorf – OT Hausen).
Pro Doppelkilometer liegen die Anfahrtskosten bei 3,50 € (zzgl. 19% MwSt.). 
Beispiel: Die Entfernung von der Praxis zu Ihnen nach Hause beträgt 10 km, also liegen die Anfahrtskosten bei 35,00 € (zzgl. 19% MwSt.).
Besuche ich auf einer Fahrt mehrere Tierbesitzer, so werden die Anfahrtskosten natürlich anteilig berechnet. Der Mindestbetrag für die Anfahrt liegt bei 13,00 € (zzgl. 19% MwSt.). 

​Zusätzlich zu dem Wegegeld bin ich verpflichtet, eine Hausbesuchsgebühr (GOT Nr. 40) von 34,50 Euro (zzgl. 19% MwSt.) zu berechnen. Diese Gebühr fällt einmalig pro Hausbesuch an.​​

Notdienst

Im Notdienst, d.h. außerhalb der regulären Sprechzeiten, sind eine pauschale Notdienstgebühr von 50,00 € (zzgl. 19% MwSt.) sowie ein erhöhter Gebührensatz (mindestens 2-fach) für die tierärztlichen Leistungen gesetzlich vorgeschrieben (§ 4 GOT). ​

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich als einzelne Tierärztin keinen generellen 24 Stunden-Bereitschaftsdienst anbieten kann. 

Bezahlung

Die Bezahlung ist in bar oder per EC-Karte möglich und ist im direkten Anschluss an die Behandlung zu leisten.